Beim Import von konsolidierter Luftfracht wird die SumA-Gestellung bislang auf Master AWB Ebene vorgenommen. Künftig möchte der Zoll jede Sendung auf HAWB-Ebene (bzw. Einzelsendungsebene) verfolgen, um die Risikoprüfung in Konsequenz der ICS 1 Anmeldung genauer vornehmen zu können. Das wird auch 1:1 Referenzierung genannt. Es ist keine Neuerung. Im ICS1-Gesetzrahmen (Rechtsgrundlage: UZK, § 127 ff) ist es bereits verankert, ebenso seit 2013 im Unions Zoll Kodex (kurz UZK).
Derjenige, der gestellt, übernimmt dem Zoll gegenüber die Haftung für die Richtigkeit der Angaben sowie für die Umsetzung der in evtl. Sperrvermerken erteilten Weisungen! Er muss dafür Sorge tragen, dass auch wirklich jede Sendung gezählt und gestellt wird. Dafür muss die konsolidierte Ware aufgebrochen werden. Um die erforderliche Mehrarbeit in Grenzen zu halten, macht der Zoll ein kleines Zugeständnis. Der Spediteur – sofern er im Zollamtsbezirk des Frankfurter Flughafens (in der CCS) sitzt - kann die Gestellung in seinem Gateway vornehmen.